Waltershäuser Elektrodienst GmbH
 

Prüfung von E-Ladestationen  

DIN VDE 0122-1, 0105-100



Im Rahmen der Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 überprüfen wir die E-Ladestation auf Funktions- und Sicherheitsmängel. So können Betreiber und Eigentümer gewährleisten, dass bei der Nutzung der E-Tankstelle kein Schaden entsteht und die E-Ladesäule sicher betrieben werden kann. Abnutzung oder Beschädigungen werden rechtzeitig erkannt, bevor es zu Unfällen kommt oder teure Defekte an der E-Tankstelle entstehen.
E-Ladestationen im öffentlichen Bereich werden nach den DGUV Richtlinien und den VDE Normen DIN VDE 0100-600 (Erstmessung einer Anlage), DIN VDE 0105-100 (Wiederholungsmessung einer Anlage) und DIN EN 61851-1 (VDE 0122-1; Elektrische Ausrüstung von Elektro-Straßenfahrzeugen) geprüft.

Die verschiedenen Fahrzeughersteller bieten verschiedene Stecksysteme durch einen Elektro-Adapter an. In den europäischen
Ländern ist der Typ 2 der Stecker der Standard von einem Elektro-Adapter. Asiatische oder auch amerikanische Modelle bieten hierbei den Stecker Typ 1 als Elektro-Adapter an. Zu den Modellen gehören Fahrzeuge der Marken Nissan Leaf oder auch Mitsubishi Outlander Plug-in Hybrid, die dann den Elektro-Adapter nutzen. Sollte sich der Kunde für ein Modell mit einer Ladestation entscheiden, das ein festes Ladekabel integriert hat, so muss man zwingend
darauf achten, dass die Ladestation auch mit dem Ladekabel kompatibel ist. Hierbei eine Prüfung von E-Ladekabeln und dem Elektro-Adapter vorzunehmen, ist sinnvoll. Es gibt hier keinerlei Adapterlösungen auf dem Markt. Ladestationen des Typs 2 der Steckdosen bieten hierzulande ganz fundamentale Möglichkeiten und vor allem viel Flexibilität. Insbesondere Ladestationen, die auf Firmenparkplätzen oder Hotelanlagen platziert sind, werden mit Typ 2 Steckdosen als Elektro-Adapter ausgestattet.

Auch hierbei muss dringend die Prüfung von E-Ladestation sowie die Prüfung von E-Ladekabeln in Bezug auf den Elektro-Adapter beachtet werden.


Im Gegensatz zu vielen anderen ortsfesten Betriebsmitteln, die oftmals nur alle 4 Jahre nach DGUV V3 geprüft werden, muss die Prüfung von E-Ladesäulen jährlich erfolgen.


Wir prüfen Ihre Ladesäule, fast aller Marken, nach den geltenden Vorschriften.  


 
 
 
 
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